• DSL beim Umzug kündigen

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    Die aktuelle Rechtslage ist aus Sicht des Kunden unbefriedigend. Wer während der Laufzeit seines DSL Vertrags umzieht, muss selbst dann die monatliche Grundgebühr weiterhin bezahlen, wenn der Provider am neuen Wohnort keinen DSL Anschluss schalten kann. In der nächsten Fassung des Telekommunikationsgesetzes soll das allerdings geändert werden. Soweit gegenwärtig absehbar, werden Kunden demnächst in dieser Situation zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt sein. Nach gegenwärtiger Planung der Bundesregierung (Stand: November 2011) soll diese Gesetzesänderung bereits Anfang 2012 in Kraft treten.

    Die gegenwärtige Rechtslage

    Die gegenwärtige Rechtslage wurde erst im Jahr 2010 durch ein letztinstanzliches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) festgeschrieben (Az.: III ZR 57/10). Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob ein Umzug einen wichtigen Grund darstellt, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Der BGH hat diese Frage eindeutig verneint. Wer längerfristige Verträge schließt, trägt gemäß diesem Urteil das Risiko, die Leistungen aus persönlichen Gründen nicht mehr nutzen zu können. Der BGH hat in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich darauf abgehoben, dass es dem Kunden freigestanden habe, einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit abzuschließen. Der Kunde entschied sich wegen der gewährten Rabatte für den Vertrag mit längerer Laufzeit und müsse daher nun das damit verbundene Risiko tragen.

    Das Telekommunikationsgesetz wird novelliert

    Ab Anfang 2012 wird dem Kunden im Falle eines Umzugs ausdrücklich ein Sonderkündigungsrecht des DSL Vertrags eingeräumt werden. Endgültig hat der Bundestag dies noch nicht beschlossen, aber es dürfte sich dabei nur noch um eine Formalität handeln. Das Sonderkündigungsrecht besteht allerdings nur, wenn der DSL Provider am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann. Wenn der Anbieter am neuen Wohnort einen Anschluss anbieten kann, muss er diesen innerhalb eines Tages schalten. Das gilt demnächst übrigens auch im Falle eines Anbieterwechsels. Auch hier muss der Kunde nur noch einen Offline-Tag akzeptieren. Wer jetzt umzieht, profitiert von dem neu geschaffenen Sonderkündigungsrecht noch nicht. Sehr wohl aber Kunden, die jetzt einen neuen DSL Vertrag abschließen: Auch wer in nächster Zeit möglicherweise einen Umzug plant, braucht auf die Vorteile eines Zweijahresvertrags nicht zu verzichten. Neben einem niedrigeren monatlichen Preis winkt dabei meist auch noch hochwertige kostenlose Hardware.

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