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    Die aktuelle Rechtslage ist aus Sicht des Kunden unbefriedigend. Wer während der Laufzeit seines DSL Vertrags umzieht, muss selbst dann die monatliche Grundgebühr weiterhin bezahlen, wenn der Provider am neuen Wohnort keinen DSL Anschluss schalten kann. In der nächsten Fassung des Telekommunikationsgesetzes soll das allerdings geändert werden. Soweit gegenwärtig absehbar, werden Kunden demnächst in dieser Situation zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt sein. Nach gegenwärtiger Planung der Bundesregierung (Stand: November 2011) soll diese Gesetzesänderung bereits Anfang 2012 in Kraft treten.

    Die gegenwärtige Rechtslage

    Die gegenwärtige Rechtslage wurde erst im Jahr 2010 durch ein letztinstanzliches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) festgeschrieben (Az.: III ZR 57/10). Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob ein Umzug einen wichtigen Grund darstellt, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Der BGH hat diese Frage eindeutig verneint. Wer längerfristige Verträge schließt, trägt gemäß diesem Urteil das Risiko, die Leistungen aus persönlichen Gründen nicht mehr nutzen zu können. Der BGH hat in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich darauf abgehoben, dass es dem Kunden freigestanden habe, einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit abzuschließen. Der Kunde entschied sich wegen der gewährten Rabatte für den Vertrag mit längerer Laufzeit und müsse daher nun das damit verbundene Risiko tragen.

    Das Telekommunikationsgesetz wird novelliert

    Ab Anfang 2012 wird dem Kunden im Falle eines Umzugs ausdrücklich ein Sonderkündigungsrecht des DSL Vertrags eingeräumt werden. Endgültig hat der Bundestag dies noch nicht beschlossen, aber es dürfte sich dabei nur noch um eine Formalität handeln. Das Sonderkündigungsrecht besteht allerdings nur, wenn der DSL Provider am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann. Wenn der Anbieter am neuen Wohnort einen Anschluss anbieten kann, muss er diesen innerhalb eines Tages schalten. Das gilt demnächst übrigens auch im Falle eines Anbieterwechsels. Auch hier muss der Kunde nur noch einen Offline-Tag akzeptieren. Wer jetzt umzieht, profitiert von dem neu geschaffenen Sonderkündigungsrecht noch nicht. Sehr wohl aber Kunden, die jetzt einen neuen DSL Vertrag abschließen: Auch wer in nächster Zeit möglicherweise einen Umzug plant, braucht auf die Vorteile eines Zweijahresvertrags nicht zu verzichten. Neben einem niedrigeren monatlichen Preis winkt dabei meist auch noch hochwertige kostenlose Hardware.

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    Immer mehr Menschen entdecken die Vielfalt der Online-Welt und schaffen sich nicht nur eine DSL-Verbindung für das eigene Heim an, sondern parallel dazu auch Angebote, mit welchen man per Smartphone oder Tablet und Flatrate auch unterwegs weiterhin mit dem Internet verbunden ist. Nachdenken dürften so manch Eltern auch über die Investition in einen Surfstick, welcher ideal bei Reisen mit der Familie an z.B. den Laptop angeschlossen werden kann. Ein Surfstick bringt das Internet per Kabel bequem über Funk und USB in den eigenen Computer, welcher hier Webseiten, E-Mails oder auch Chat-Verläufe aufbaut und so eine Verbindung zum Rest der Welt herstellt. So ein Stick ist natürlich komfortabel und bietet nicht nur Büro-Freunden, sondern auch ganzen Familien einen Mehrwert. So können in der Natur Videoportale angesehen, Konferenzen mit Freunden geführt oder auch Online-Shops durchstöbert werden.

    Klar wird, dass so ein Angebot erst dann lohnenswert ist, wenn man oft außerhalb des eigenen Heimes in einem Gebiet unterwegs ist, welches keinen Internetanschluss vorweist. Will man hier die Vielfalt der Online-Welt genießen, so ist der Stick sicherlich eine lohnenswerte Anschaffung, die sich in Zukunft immer wieder auszahlen wird. Zuvor muss jedoch festgestellt werden, mit welchem Angebot man den neuen Begleiter eigentlich verbinden will. Will man wirklich den Surfstick nur gelegentlich für z.B. Ausflüge mit der Familie nutzen, sollte man über den Abschluss eines Vertrages gründlich nachdenken. Denn lohnenswerter dürfte oftmals das Prepaid-Angebot sein, welches bequem mit flexiblen Flatrates erweitert werden kann.

    So haben Familien die Möglichkeit z.B. Tagesflatrates zu buchen, welche automatisch nach 24 Stunden enden und für keine weiteren Kosten sorgen. Lange Zug- oder auch Autofahrten können so komfortabel mit dem Internet überbrückt werden. Nicht vergessen sollte man jedoch, dass ein Surfstick in manchen Situationen überflüssig werden kann. Zahlreiche kostenfreie Hotspots in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Cafés und Restaurants sorgen dafür, dass ein Stick nicht notwendig ist. Ebenfalls möglich ist, dass bereits Geräte wie Smartphones oder Tablets mit einer Flatrate für das Internet ausgestattet sind. Diese können komfortabel für das Abrufen und Bearbeiten von E-Mails sowie dem Surfen in Internet verwendet werden – auch ohne Surfstick.

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    Mobiles Internet mit dem Netbook, Notebook oder Laptop ist keine Utopie mehr. Einfacher als man denkt, kann man auch unterwegs surfen. Aber auch zu Hause geht der Trend immer öfter weg vom starren PC und hin zum flexiblen Netbook. Gerade wer viel unterwegs ist und dabei auf das weltweite Netz nicht verzichten will, greift auf einen Laptop usw. zurück. Hiermit ist es jederzeit und überall möglich online zu gehen. Was früher hauptsächlich für Geschäftsleute und berufliche Tätigkeiten gedacht war, nimmt auch im privaten Bereich einen immer höheren Stellenwert ein.

    Ob von unterwegs private E-Mails zu versenden, auch im Urlaub und bei Auslandsreisen wichtige Informationen abrufen zu können oder einfach nur zum Zeitvertreib bei beispielsweise Zugfahrten. Mobiles Internet bestimmt immer öfter unseren Alltag. Hierzu müssen jedoch ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, das Wichtigste hierbei ist, dass der Laptop, das Notebook oder Netbook über mobile Eigenschaften verfügt. Denn anders wie beim Kabelanschluss, muss der Rechner mit Funksignalen auf ein Funknetz zugreifen. Hierzu wird meist ein Surfstick benötigt. Dieser Surfstick dient als Funkmodem der sich mit den nächsten Sendemasten verbindet.

    Dieser Surfstick wird über einen Anbieter und einem Datentarif bezogen. Die Frage für welches mobile Gerät man sich entscheidet, hängt von den Faktoren ab welche Funktionen und Anwendungen ausgeführt werden möchten. Möchte man unterwegs nur Surfen und stellt sonst keinerlei Bedingungen an das Gerät, lohnt sich der Griff zu kleineren und zudem preiswerteren Netbooks. Diese Geräte sind extrem handlich und der Akku hält lange. Vor dem Kauf sollte man sich deshalb genau überlegen, welche Anforderungen man an das künftige Gerät stellt.

    Dazu sollte man für sich persönlich folgende Fragen durchgehen: Welche Bildschirmgröße benötige ich? Wie gut ist meine Sehkraft oder wie reagiert der Bildschirm auf verschiedenen Faktoren wie beispielsweise Sonnenlicht? Eine weitere Überlegung ist die Tastatur. Diese sollte für die jeweiligen Fingergröße und Feinmotorik geeignet sein und sich einfach und übersichtlich bedienen lassen. Wichtig gerade für das mobile Surfen ist die Akku Laufzeit. Neben den oben genannten und derzeit meist üblichen Surfstick, gibt es noch die Möglichkeit von Datenkarten oder WLAN.

    Manche mobilen Geräte haben einen entsprechenden Steckplatz, indem diese Datenkarten eingeschoben werden. Ansonsten funktionieren diese genauso wie Surfsticks. Weiterhin gibt es die Möglichkeit eines integrierten Modems. Hier ist das Empfangsgerät bereits in das mobile Gerät mit eingebaut. Diese WLAN Verbindung wird dann über ein lokales Drahtlosnetzwerk aufgebaut. Dieses man sich für den mobilen häuslichen Gebrauch einfach zu Hause einrichten. Außerhalb der Wohnung bieten auch Flughäfen, Bahnhöfe, Hotels usw. ein WLAN Netz an. Mit dieser Variante ist man allerdings nicht so frei und flexibel wie mit einem Surfstick oder der Datenkarte.

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